BEDINGUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG
Das Programm Niedersachsen Digital aufgeLaden hilft Einzelhandelsunternehmen mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen. Als Einzelhandelsunternehmen gelten hierbei kleine und mittlere Unternehmen, die:
- Vor dem 01.03.2020 gegründet wurden
- Ihren Sitz und mindestens ein stationäres Einzelhandelsgeschäft in Niedersachsen haben
- Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher veräußern
Der Verkauf von Waren an Endkunden muss eine übergeordnete Rolle spielen. Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Kosmetikstudios und Friseursalons, sind daher von der Förderung ausgeschlossen.